Rechtsschutzversicherung
Ihr individuelles
Rechtsschutzpaket
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie ihre rechtlichen Angelegenheiten bzw. Ansprüche geltend machen. Kosten für Rechtsstreitigkeiten, wie Anwalts-, Gutachter-, Diversions-, Meditationskosten, usw., sowie die Kosten für das gerichtliche Verfahren werden übernommen. Streitigkeiten des täglichen Lebens – hierzu gehören etwa Verkehrsunfälle, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatz- und Strafverfahren, Kaufvertragsstreitigkeiten usw. – werden durch Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Abgeschlossen können Verträge als Single oder Familientarife, ihr sind neben dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin üblicherweise auch Ehegatten/-innen beziehungsweise Lebensgefährten/-innen und minderjährige Kinder mitversichert.
Hier finden Sie einige Deckungsmöglichkeiten mit Beispielen:
Führerschein-Rechtschutz
Aufgrund eines Verkehrsunfalls wird Ihnen der Führerschein entzogen, obwohl hierfür keine Voraussetzungen vorliegen. Die Kosten für die Vertretung vor den Behördenverfahren werden gedeckt.
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer schlecht durchgeführten Autoreparatur oder versteckte Mängel beim Autokauf, werden hier die Kosten für der Rechtsdurchsetzung übernommen.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Ihnen wird der Vorrang genommen, der Unfallgegner/die Unfallgegnerin wendet ein, dass Sie mit ihrem Fahrzeug zu schnell gefahren sind. Die gegnerische Versicherung weigert sich Ihren Schaden zur Gänze zu bezahlen. Die Kosten für die Durchsetzung ihrer Ansprüche wird aus dieser Rechtsschutzvariante übernommen.
Straf-Rechtsschutz
Sie sind in einen Verkehrsunfall mit einer schwer verletzten Person verwickelt und hier die Verschuldensfrage meist unklar ist, wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Die Kosten für Ihre Verteidigung im Strafverfahren werden übernommen.
Beratungs-Rechtsschutz
Im Beratungs-Rechtsschutz können Sie sich zu jeder Angelegenheit beraten lassen, die Versicherung übernimmt die Kosten der Beratung durch einen Anwalt.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Sie werden ungerechtfertigt von ihrem Arbeitgeber entlassen und möchten dies vor Gericht bekämpfen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens werden von der Versicherung gedeckt.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Ein Unfall wird von der AUVA nicht als Arbeitsunfall anerkannt und weigert sich Zahlungen an Sie zu tätigen. Es werden die Kosten für ein Gerichtsverfahren übernommen.
Schadenersatz-Rechtsschutz im Privat und Berufsbereich
Sie werden bei einem Skiunfall von einem/einer unachtsamen Skifahrer/-in verletzt, der/die aber jede Schuld von sich weist. Die Versicherung des Unfallgegners/der Unfallgegnerin verweigert daher jede Zahlung. Ihre Schadenersatz-Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (zum Beispiel Schmerzensgeld).
Grundstücks-Rechtsschutz
Ihr Grundstück wird durch angrenzende Bautätigkeiten beschädigt. Die Versicherung hilft bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Miet-Rechtsschutz
Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin verrechnet einen gesetzwidrig überhöhten Mietzins. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht
Es kommt zu einer Streitigkeit in einer Erbschaftsangelegenheit. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ausfallversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
Hier ersetzt der Versicherer die Ansprüche des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin auf Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung, die beim Schädiger/bei der Schädigerin uneinbringlich sind.
Auslandsreise-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht z.B. aus Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Reisevermittlern, Reisebüros und Beherbergungsbetrieben, mit gewerblichen Vermietern von Freizeit- und Sportanlagen oder Sportgeräten sowie mit gewerblichen Vermittlern oder Erbringern von Dienstleistungen, die üblicherweise auf Reisen in Anspruch genommen werden oder im Notfall in Anspruch genommen werden müssen.
Gutachten-Rechtsschutz
Der Versicherer übernimmt unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen Kosten für außergerichtliche Gutachten.
Daten-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung des Auskunfts-, Berechtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gem. §§ 26 bis 28 Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Steuer-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechtes.